Vertretungskonzept

Unsere Schule verfolgt das Ziel, Unterrichtsausfall gering zu halten und Vertretungsunterricht nach Prioritäten sinnvoll zu gestalten. Wenn die Fachlehrkraft ihren Unterricht nicht wie im Stundenplan ausgewiesen erteilt, kann das verschiedene Gründe haben, beispielsweise Erkrankung, die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung oder an einer Klassenfahrt. Unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben haben wir eine an den Bedürfnissen und Erfordernissen unserer Schule ausgerichteten Praxis entwickelt, die sich auch am Grad der Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler orientiert.

 

In der Sekundarstufe I wird in der Kernzeit von der 1. bis einschließlich 4. Stunde Unterricht sichergestellt, d. h. von 7:55 Uhr bis 13:15 Uhr findet gegebenenfalls Vertretungsunterricht statt. Unsere Planung sieht in der Regel zwei Kolleginnen und Kollegen pro Unterrichtsstunde vor, die im Bedarfsfall auch fachfremden Vertretungsunterricht erteilen. Dem Vertretungskonzept liegt die Annahme zugrunde, dass unsere Lerngruppen stärker selbstorganisiert arbeiten können als Lerngruppen anderer Schulformen (vgl. hierzu auch „Schulische Konzepte zur Vermeidung von Unterrichtsausfall. Anregungen aus der Praxis für die Praxis“, Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW). Besonders deutlich wird dies an unserem Konzept für die Sekundarstufe II.

 

Kann eine Fachlehrerin bzw. ein Fachlehrer den Unterricht in der Sekundarstufe II nicht wie im Stundenplan ausgewiesen erteilen, arbeiten die Schülerinnen und Schüler eigenverantwortlich. Grundlage für das eigenverantwortliche Arbeiten (evA) bilden im Allgemeinen Aufgaben, die von der Fachkollegin bzw. vom Fachkollegen bereitgestellt werden.

 

Über alle Vertretungsregelungen informiert das digitale Schwarze Brett in der Pausenhalle bzw. WebUntis.