Schulordnung

Einleitung zur Schulordnung

Wir, die Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern des Kardinal-von-Galen-Gymnasiums verstehen uns als Schule des gemeinsamen Miteinanders. Im Alltag leben wir als Schulgemeinde die klassischen Werte von Akzeptanz, Respekt, Toleranz und Demokratie. In diesem Sinne verstehen wir unsere Schulordnung als Leitlinie, die unserer Schulgemeinschaft Halt und Orientierung bietet, als ein Instrument des pädagogischen Handelns und einen Wegweiser für wünschenswertes, gemeinschaftliches Handeln und Leben in unserer Schule.

Die Schulordnung wird durch unsere Kolleginnen und Kollegen zu Beginn eines Schuljahres mit allen Schülerinnen und Schülern besprochen. Zusätzlich ist die Schulordnung in den Schülerbegleitheften und auf unserer Homepage zu finden. Die Konsequenzen bei Verhalten, welches der Schulordnung widerspricht, sind im pädagogischen Sinne transparent darzustellen. Sie sind individuell, der Situation angepasst und nachvollziehbar. Es ist uns wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler mögliche Konsequenzen kennen und nachvollziehen können.

Diese Schulordnung trifft Regelungen für die besonderen Verhältnisse an unserer Schule. Sie gilt in den Schulgebäuden und auf dem gesamten Schulgelände und ergänzt das Schulgesetz (SchulG).

Allgemeine Regelungen

 

I.     Grundsätzliches

  • Wir verhalten uns so, dass ein ungestörter Schulbetrieb möglich ist. Zudem achten wir darauf, Gebäude und Gelände sauber und ordentlich zu halten, Beschädigungen des Schuleigentums zu vermeiden und Gefährdungen für uns selbst und alle anderen auszuschließen.

II.    Kommunikation und Medien

  • Unser Umgangston ist freundlich und wertschätzend.
  • Meinungsverschiedenheiten werden fair und friedlich ausgetragen.
  • Elektronische Geräte werden während des Unterrichts ausschließlich für Unterrichtszwecke verwendet.

III.   Verhalten auf dem Schulgelände und im Schulgebäude

  • Vor und während des Schultages werden auf dem Schulhof die Fahrräder geschoben und in den markierten Flächen oder im Fahrradkeller abgestellt.
  • Fluchtwege sowie das Treppenhaus müssen frei von Taschen, Rucksäcken und Gegenständen sein. Nach oder vor einem Raumwechsel über große Pausen hinweg nehmen die Schülerinnen und Schüler ihre Schultaschen mit auf den Schulhof, bzw. mit in die Halle (Foyer) oder den O-Raum; sie dürfen also grundsätzlich nicht in Fluren, Treppenhäusern, vor Klassen- oder Fachräumen abgelegt werden.
  • Das Verlassen des Schulgeländes während des laufenden Schultages ist der Sekundarstufe I grundsätzlich untersagt.
  • Zwischen der 1. und 2. Stunde verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude nicht. (Ausnahmen: Toilettenbesuche und der Weg zur Turnhalle)
  • In den anderen Pausen wird das Gebäude von der Sekundarstufe I nur in Ausnahmefällen betreten.
  • Ball- und Laufspiele sind im Schulgebäude nicht gestattet.
  • Das Rauchen, der Alkoholkonsum sowie der Konsum anderer Rauschmittel sind auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

IV.   Verhalten im Unterricht

  • Alle Beteiligten haben sich so zu verhalten, dass ein ordentlicher Unterrichtsablauf nicht gestört wird.
  • Alle erscheinen pünktlich zum Unterricht.
  • Ist der Lehrer/die Lehrerin 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht anwesend, dann geht der Klassensprecher/die Klassensprecherin zum Sekretariat und erkundigt sich nach dem Verbleib der Lehrkraft.
  • Entschuldigungen werden dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin zu Beginn der Stunde abgegeben.
  • Mit Gegenständen jeglicher Art wird nicht geworfen.
  • Papier und Abfälle gehören in den Mülleimer.
  • Größere Geldbeträge sollten nicht mitgebracht werden. Wertgegenstände wie iPads und Smartphones fallen in den Verantwortungsbereich jedes Einzelnen.
  • Nach der letzten Unterrichtsstunde in einem Raum sind die Fenster zu schließen, das Licht auszuschalten, die Stühle hochzustellen, die Heizung herunterzustellen und das Smartboard auszuschalten.
  • Kauen von Kaugummi sowie Essen sind in im Unterricht nicht erlaubt.
  • Das Trinken von Getränken, möglichst Wasser, aus wiederverschließbaren Gefäßen ist im Unterricht in der Regel in Maßen erlaubt. Die Gefäße stehen nicht auf dem Tisch.

V. Konsequenzen bei Regelverstößen

Im Folgenden sind die möglichen Konsequenzen aufgeführt, wobei hier keine strikte Reihenfolge festzulegen ist. Es kommt vielmehr auf die Situation und die jeweiligen Umstände an. Es muss geklärt werden, gegen welche Regel verstoßen wurde, ob es zum ersten oder wiederholten Mal geschah und welche Maßnahmen gegebenenfalls bereits ergriffen worden sind.

Mögliche Konsequenzen bei Verstößen gegen diese Schulordnung:

Erzieherische Einwirkungen[1] sind:

  • das erzieherische Gespräch
  • die Ermahnung und ihre Dokumentation
  • Gruppengespräche mit Schülern und Eltern
  • Gespräche mit den Schulsozialarbeitern[2]
  • der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde
  • die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern
  • die zeitweise Wegnahme von Gegenständen (z.B. Handy)
  • Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens
  • die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen

Bei Verstößen, die über die erzieherischen Maßnahmen hinausgehen, werden Ordnungsmaßnahmen herangezogen.[3]

 

Kleiderordnung am KvGG

 

Es gehört zur gesellschaftlichen Kompetenz einer Person, sich für einen Anlass oder eine Situation passend zu kleiden, was auch als Vorbereitung auf das weitere Leben zu verstehen ist. Mit seiner Kleiderordnung dokumentiert das KvGG, dass es ein Ort des Lernens und Lehrens ist. Auch durch angemessene Kleidung zeigen wir, dass wir alle die Schule ernst nehmen und das Lernen, Arbeiten und Erbringen von Leistungen im Vordergrund stehen. Die Kleiderordnung legt in Regeln und Richtlinien fest, was unter „angemessener Kleidung“ für die Schulzeit zu verstehen ist. Mit angemessener Kleidung drücken wir auch Rücksichtnahme und Respekt anderen gegenüber aus.

Regeln:

  • Brust und Unterleib sind vollständig zu bedecken.
  • Kleidung mit Beleidigungen in Wort und/oder Bild sind genauso verboten wie Kleidungsstücke mit parteipolitischen Äußerungen.
  • Auch sind Kleidungsstücke verboten, die folgende Inhalte in Wort und/oder Bild enthalten: rassistische, sexistische, gewalt- oder drogenverherrlichende Inhalte.
  • Kopfbedeckungen (z.B. Kappen oder Mützen) sind im Unterricht außer aus medizinischen und/oder religiösen Gründen nicht erlaubt.

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass wir neben festen Regelungen auch unerwünschtes Verhalten festlegen, welches als Orientierung gilt.

Als unerwünschtes Verhalten gilt das Tragen von:

  • Jogginghosen und Jogginganzug außerhalb des Sportunterrichts.
  • Fitnessbekleidung, Trainingsbekleidung (z.B. Leggins).
  • transparenter, bauch- oder rückenfreier Mode sowie Muscle Shirts.
  • Kleidung, die den Blick auf Unterwäsche freigibt.

 

Wir sind der festen Überzeugung, dass die neue Schulordnung, die von allen am Schulleben Beteiligten erarbeitet und in der Schulkonferenz einstimmig beschlossen worden ist, das Miteinander am KvGG unterstützt und weiterentwickelt.

 

Kevelaer im Mai 2023



[1] vgl. § 53 Absatz 2 Schulgesetz NRW

[2] Gespräche mit den Schulsozialarbeitern bleiben freiwillig und können als Maßnahme lediglich angeboten werden

[3] vgl. § 53 Absatz 3 Schulgesetz NRW